AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

I. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES

  1. Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend: „AGB B2B Online-Shop“) der Münz­in­ger + Frie­ser Hol­ding GmbH, Olga­straße 14–26, 72770 Reut­lin­gen (nach­fol­gend: „Ver­käu­fer“ bzw. „wir“), gel­ten für sämt­li­che Geschäfte über die Lie­fe­rung von Waren an den Kun­den, die der Kunde unter Ver­wen­dung unse­res Online-Shops, abruf­bar unter https://www.muenzinger.shop, geschlos­sen hat.
  2. Der Anwen­dungs­be­reich die­ser AGB B2B Online-Shop ist beschränkt auf Ver­träge mit Unter­neh­mern, juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder einem öffent­lich-recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen. Diese AGB B2B Online-Shop fin­den keine Anwen­dung im Ver­kehr mit Ver­brau­chern im Sinne des § 13 BGB.
  3. Diese AGB B2B Online-Shop gel­ten aus­schließ­lich. Der Ein­be­zie­hung von ent­ge­gen­ste­hen­den, ergän­zen­den oder von unse­ren AGB B2B Online-Shop abwei­chen­den Bedin­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­spro­chen. Diese fin­den auch dann keine Anwen­dung, wenn wir in Kennt­nis von oder ohne aus­drück­li­chen Wider­spruch gegen abwei­chende Bedin­gun­gen des Kun­den die Lie­fe­rung des Kun­den aus­füh­ren.
  4. Im Ein­zel­fall getrof­fene, indi­vi­du­elle Ver­ein­ba­run­gen mit dem Kun­den (ein­schließ­lich Neben­ab­re­den, Ergän­zun­gen und Ände­run­gen) haben in jedem Fall Vor­rang vor die­sen AGB B2B Online-Shop. Für den Inhalt der­ar­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen ist ein schrift­li­cher Ver­trag bzw. unsere schrift­li­che Bestä­ti­gung maß­ge­bend.
  5. Diese AGB B2B Online-Shop gel­ten auch für künf­tige Geschäfte zwi­schen dem Ver­käu­fer und dem Kun­den, ohne dass es einer erneu­ten Ein­be­zie­hung bedarf.
  6. Rechts­er­heb­li­che Erklä­run­gen und Anzei­gen, die nach Ver­trags­schluss vom Kun­den uns gegen­über ggf. abzu­ge­ben sind (z.B. Frist­set­zun­gen, Män­gel­an­zei­gen, etc.), bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.
  7. Rechte, die dem Ver­käu­fer nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten oder nach sons­ti­gen Ver­ein­ba­run­gen über diese AGB B2B Online-Shop hin­aus­zu­ste­hen, blei­ben unbe­rührt.
  8. Sofern Rege­lun­gen die­ser AGB B2B mit unse­ren All­ge­mei­nen Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen (natio­nal) und/oder (inter­na­tio­nal) in Wider­spruch ste­hen, gehen im Zwei­fel die Bestim­mun­gen die­ser AGB B2B vor.

 

II. REGISTRIERUNG

Der Kunde kann sich frei­wil­lig als Kunde regis­trie­ren und durch die Regis­trie­rung ein Kun­den­konto erstel­len. Im Rah­men der Regis­trie­rung wer­den per­so­nen­be­zo­gene Daten des Kun­den ver­ar­bei­tet. Die Daten­ver­ar­bei­tung ist unse­rer
Daten­schutz­er­klä­rung für Kun­den zu ent­neh­men. Eine Regis­trie­rung ist nur mög­lich, wenn der Kunde unsere AGB B2B Online-Shop Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und die AGB B2B Online-Shop akzep­tiert hat.

 

III. SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES, DATENSCHUTZ

  1. Der Ver­trags­text wird bei uns intern gespei­chert.
  2. Der Ver­trags­text kann nach Abschluss des Bestell­vor­gangs nicht mehr von dem Kun­den abge­ru­fen wer­den. Der Kunde kann die Daten der Bestel­lung jedoch spei­chern, indem die auf der letz­ten Seite der Bestell­über­sicht zusam­men­ge­fass­ten Daten mit Hilfe der Funk­tio­nen sei­nes Inter­net­brow­sers gespei­chert und aus­ge­druckt wer­den. Dar­über hin­aus wer­den die Daten der Bestel­lung im Kun­den­konto des Kun­den hin­ter­legt.
  3. Alter­na­tiv hierzu hat der Kunde die Mög­lich­keit, die auto­ma­ti­sierte Ein­gangs­be­stä­ti­gung abzu­war­ten, der Ver­käu­fer unver­züg­lich nach Abschluss der Bestel­lung per E‑Mail an die von dem Kun­den im Rah­men des Bestell­vor­gangs hin­ter­legte E‑Mail-Adresse ver­sen­det, wel­che sodann aus­ge­druckt oder mit dem jewei­li­gen E‑Mail-Pro­gramm des Kun­den abge­spei­chert wer­den kann. Die Bestell­be­stä­ti­gung ent­hält auch eine Fas­sung die­ser AGB B2B Online-Shop.
  4. Wir ver­ar­bei­ten Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unter Beach­tung der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG). Ein­zel­hei­ten kön­nen Sie unse­rem daten­schutz­recht­li­chen Hin­weis­blatt für Kun­den ent­neh­men.

 

IV. VERTRAGSSCHLUSS

  1. Die Prä­sen­ta­tion und Bewer­bung von Arti­keln auf der Web­seite stellt kein bin­den­des Ange­bot zum Abschluss eines Kauf­ver­trags dar.
  2. Fol­gende tech­ni­schen Schritte füh­ren zu einer Bestel­lung:
    1. Der Kunde kann aus dem Sor­ti­ment der Web­seite Waren unver­bind­lich aus­wäh­len. Der Kunde kann dabei die Menge der aus­ge­wähl­ten Ware aus­wäh­len. Über den But­ton „Kau­fen“ kann der Kunde die aus­ge­wählte Ware in einem vir­tu­el­len Waren­korb sam­meln. Sämt­li­che Preise wer­den zuzüg­lich der gesetz­li­chen USt. aus­ge­wie­sen. Des­sen Inhalt kann der Kunde jeder­zeit durch Ankli­cken des But­tons „Waren­korb“ anse­hen. Im Waren­korb wer­den dem Kun­den auch die Ver­sand­kos­ten ange­zeigt.
    2. Der Kunde kann jeder­zeit ein­zelne Pro­dukte aus sei­nem Waren­korb ent­fer­nen oder den Waren­korb ganz lee­ren.
    3. Im Waren­korb kann der Kunde auch einen Gut­schein-Code ein­ge­ben.
    4. Um den Bestell­pro­zess ein­zu­lei­ten, muss der But­ton „Wei­ter zu Kasse“ ange­klickt wer­den.
    5. Im wei­te­ren Ver­lauf wird der Kunde auf­ge­for­dert, seine per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (Anrede, Vor- u. Nach­name, Lie­fer- und Rech­nungs­adresse, E‑Mail-Adresse etc.) ein­zu­ge­ben. Sofern der Kunde regis­triert ist, kann er sich anmel­den. Der Kunde kann frei ent­schei­den, ob er ein Kun­den­konto anle­gen möchte oder nicht.
    6. Sodann hat der Kunde einen Haken zu set­zen, mit dem er bestä­tigt, dass er die abruf­ba­ren AGB B2B Online-Shop und die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men hat und mit der Gel­tung der AGB B2B Online-Shop ein­ver­stan­den ist.
    7. Mit „Wei­ter“ gelangt der Kunde zur Bestell­über­sicht. Dort besteht die Mög­lich­keit, abschlie­ßend zu prü­fen, was der Kunde bestel­len möchte. Ände­run­gen sind durch Löschen oder Ändern der Menge mög­lich. Falls der Kunde den Bestell­pro­zess kom­plett abbre­chen möchte, kann er jeder­zeit das Brow­ser-Fens­ter schlie­ßen. Diese Vor­gänge sind unver­bind­lich.
    8. Fer­ner hat der Kunde die Zah­lungs­art zu wäh­len. Er kann zwi­schen Vor­kasse, Rech­nung, Mas­ter­card oder Visa wäh­len.
    9. Mit dem Absen­den einer Bestel­lung über die Web­seite durch Ankli­cken des But­tons „Zah­lungs­pflich­tig bestel­len“ gibt der Kunde eine rechts­ver­bind­li­che Bestel­lung ab. Der Kunde ist an die Bestel­lung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestel­lung gebun­den.
    10. Die Bestä­ti­gung des Ein­gangs der Bestel­lung folgt unmit­tel­bar nach dem Absen­den der Bestel­lung („Ein­gangs­be­stä­ti­gung“), in wel­cher die Bestel­lung des Kun­den noch­mals auf­ge­führt wird und wel­che der Kunde über die Funk­tion sei­nes E‑Mail-Pro­gram­mes „Dru­cken“ aus­dru­cken kann. In die­ser auto­ma­ti­schen E‑Mail liegt noch keine ver­bind­li­che Annahme der Bestel­lung.
    11. Ein Ver­trag mit dem Ver­käu­fer kommt spä­tes­tens mit Erhalt der Ware zustande. Bereits in der Ein­gangs­be­stä­ti­gung, jedoch spä­tes­tens mit Lie­fe­rung der Ware, wird der Ver­trags­text dem Kun­den auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger (E‑Mail oder Papier­aus­druck) zuge­sandt. Der Ver­trags­text wird unter Wah­rung des Daten­schut­zes gespei­chert.
  3. Für den Ver­trags­schluss steht aus­drück­lich die deut­sche Spra­che zur Ver­fü­gung.

 

V. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG, TEILLIEFERUNG, RECHTSMÄNGEL

  1. Die ver­trag­lich geschul­dete Leis­tung bestimmt sich nach der getrof­fe­nen Ver­ein­ba­rung, ins­be­son­dere der Bestell­be­stä­ti­gung.
  2. Die Ver­ein­ba­rung einer Garan­tie oder die Über­nahme eines Beschaf­fungs­ri­si­kos bedarf zu Ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.
  3. Die ver­trag­lich geschul­dete Leis­tung ist frei von Rechts­män­geln, sofern ein Drit­ter dies­be­züg­lich auf dem Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land keine Ansprü­che gegen den Kun­den gel­tend machen kann. Die Frei­heit von Rech­ten Drit­ter in Bezug auf andere Staa­ten schul­den wir nur dann, wenn wir dies schrift­lich bestä­tigt haben.
  4. Nach­träg­li­che Ände­run­gen oder Anpas­sun­gen der von uns geschul­de­ten Leis­tung sind zuläs­sig, sofern sie han­dels­üb­lich oder tech­nisch erfor­der­lich sind und den Kun­den nicht unzu­mut­bar belas­ten.
  5. Wir sind zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt, sofern dies für den Kun­den nicht unzu­mut­bar ist. Eine Teil­lie­fe­rung ist ins­be­son­dere dann nicht unzu­mut­bar, wenn die Teil­lie­fe­rung für den Kun­den bestim­mungs­ge­mäß ver­wend­bar und die Lie­fe­rung der rest­li­chen bestell­ten Ware sicher­ge­stellt ist und dem Kun­den durch die Teil­lie­fe­rung kein erheb­li­cher Mehr­auf­wand oder zusätz­li­che Kos­ten ent­ste­hen.

 

VI. LEISTUNGSFRIST, SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT

  1. Vor­be­halt­lich einer abwei­chen­den Rege­lung im Ein­zel­fall han­delt es sich bei etwaig mit­ge­teil­ten Fris­ten und Ter­mi­nen zur Leis­tungs­er­brin­gung um unge­fähre Anga­ben.
  2. Der Beginn einer ver­ein­bar­ten Frist zur Leis­tungs­er­brin­gung setzt die Klä­rung sämt­li­cher tech­ni­scher Fra­gen vor­aus. Die Frist zur Leis­tungs­er­brin­gung beginnt nicht zu lau­fen, bevor der Kunde sei­nen Mit­wir­kungs­pflich­ten dies­be­züg­lich nach­ge­kom­men ist.
  3. Eine ver­ein­barte Frist zur Leis­tungs­er­brin­gung beginnt im Falle der Ver­ein­ba­rung einer Vor­leis­tungs­pflicht des Kun­den, wie bei­spiel­weise dem Leis­ten einer Anzah­lung, nicht, bevor der Kunde die ihn tref­fen­den Vor­leis­tungs­pflich­ten erfüllt hat.
  4. Uns steht steht die Ein­rede des nicht erfüll­ten Ver­tra­ges zu.
  5. Eine ver­ein­barte Frist bzw. ein ver­ein­bar­ter Ter­min zur Leis­tungs­er­brin­gung steht unter dem Vor­be­halt der voll­stän­di­gen und recht­zei­ti­gen Belie­fe­rung durch unsere Ver­trags­part­ner (Selbst­be­lie­fe­rungs­vor­be­halt). Dies gilt nicht, wenn sich aus der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung ein­deu­tig ergibt, dass wir die Über­nahme eines Beschaf­fungs­ri­si­kos über­nom­men haben oder ein Fall einer unbe­schränk­ten Gat­tungs­schuld vor­liegt. Wei­ter ent­fällt unsere Leis­tungs­pflicht auf­grund des Selbst­be­lie­fe­rungs­vor­be­halts nicht, wenn wir im Hin­blick auf die im Ver­hält­nis zum Kun­den zu erbrin­gende Leis­tung kein kon­gru­en­tes Deckungs­ge­schäft mit unse­ren Lie­fe­ran­ten abge­schlos­sen haben oder die Nicht­er­fül­lung die­ses kon­gru­en­ten Deckungs­ge­schäfts selbst schuld­haft her­bei­ge­führt haben. Der Ver­käu­fer wird den Kun­den unver­züg­lich infor­mie­ren, sofern die Leis­tung des kon­gru­en­ten Deckungs­ge­schäfts nicht ver­füg­bar sein sollte.
  6. Die Frist zur Leis­tungs­er­brin­gung ver­län­gert sich im Falle höhe­rer Gewalt (force majeure) ange­mes­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind die­je­ni­gen Fälle, in denen das Vor­lie­gen eines Fal­les höhe­rer Gewalt sowie des­sen Dauer kei­nen Ein­fluss auf den Zeit­raum der Leis­tungs­er­brin­gung haben. Bei der Bemes­sung der ange­mes­se­nen Ver­län­ge­rung der Frist zur Leis­tungs­er­brin­gung die Dauer des Hin­der­nis­ses und eine ange­mes­sene Anlauf­zeit zu berück­sich­ti­gen. Als Fälle höhe­rer Gewalt gel­ten auch zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses unvor­her­seh­bare Ereig­nisse wie Ener­gie- und Roh­stoff­knapp­heit, Streiks, Aus­sper­run­gen behörd­li­che Maß­nah­men, ter­ro­ris­ti­sche Anschläge und Krieg. Der Ver­käu­fer wird den Kun­den unver­züg­lich über das Vor­lie­gen höhe­rer Gewalt sowie das vor­aus­sicht­li­che Ende die­ses Umstan­des infor­mie­ren. Dau­ert der Zustand höhe­rer Gewalt unun­ter­bro­chen mehr als drei Monate an oder ver­län­gert sich der Lie­fer­ter­min auf­grund meh­re­rer Umstände höhe­rer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Kunde als auch der Ver­käu­fer zum Rück­tritt vom Ver­trag berech­tigt. Im Falle der höhe­ren Gewalt ist die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen und wei­te­ren Ansprü­chen aus­ge­schlos­sen. Die Pflicht zur Gegen­leis­tung ent­fällt, bereits geleis­tete Anzah­lun­gen wer­den zurück­er­stat­tet. Die Rege­lun­gen die­ser Zif­fer gel­ten ent­spre­chend, sofern die Umstände bei einem Unter­lie­fe­ran­ten ein­tre­ten und sich auf die Belie­fe­rung an den Ver­käu­fer aus­wir­ken.
  7. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che infolge der Nicht­ein­hal­tung der Frist zur Leis­tungs­er­brin­gung rich­ten sich nach XII. Haf­tung.

 

VII. GEFAHRÜBERGANG

  1. Vor­be­halt­lich einer abwei­chen­den Ver­ein­ba­rung im Ein­zel­fall geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs – auch bei fracht­freier Lie­fe­rung – auf den Kun­den über, wenn die Ware dem Kun­den an unse­rem Geschäfts­sitz zur Ver­fü­gung gestellt wird (Inco­terms 2020 EXW Reut­lin­gen).
  2. Nimmt der Kunde die zur Aus­lie­fe­rung bereit erklärte Ware am Aus­lie­fe­rungs­zeit­punkt nicht ab, so geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs zum Aus­lie­fe­rungs­zeit­punkt auf den Kun­den über; wir wer­den jedoch auf Wunsch und Kos­ten des Kun­den die­je­ni­gen Ver­si­che­run­gen bewir­ken, die die­ser ver­langt.

 

VIII. ANNAHMEVERZUG, VERZÖGERUNGSSCHADEN

  1. Nimmt der Kunde die Ware nicht recht­zei­tig ab oder gerät er auf andere Weise in Annah­me­ver­zug, so schul­det er der Ver­käu­fer pro ange­fan­ge­nen Arbeits­tag einen Betrag in Höhe von 0,1 % des betrof­fe­nen Auf­trags­wer­tes, ins­ge­samt jedoch maxi­mal 5 % des betrof­fe­nen Auf­trags­wer­tes.
  2. Dem Kun­den ist der Nach­weis eines gerin­ge­ren oder gar kei­nes Scha­dens, der Ver­käu­fer der Nach­weis eines höhe­ren Scha­dens vor­be­hal­ten.

 

IX. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Preise sind Netto-Preise und ver­ste­hen sich zzgl. der jeweils bei Lie­fe­rung gel­ten­den Umsatz­steuer und Ex Works (Inco­terms 2020 EXW Reut­lin­gen).
  2. Sämt­li­che etwa anfal­len­den sons­ti­gen Kos­ten, ins­be­son­dere für die Abwick­lung von Zah­lung, Transport/Fracht, Ein- und Aus­fuhr­zölle, Gebüh­ren, trägt der Kunde.
  3. Dem Kun­den steht als Zah­lungs­mög­lich­kei­ten auf Rech­nung, Vor­kasse, per Pay­Pal oder Kre­dit­karte (Mas­ter­card, VISA) zur Ver­fü­gung.
  4. Zah­lun­gen sind vor­be­halt­lich einer abwei­chen­den Ver­ein­ba­rung sofort ab Gefahren­über­gang rein netto fäl­lig zur Zah­lung. Zah­lun­gen sind am Sitz des Ver­käu­fers in Reut­lin­gen, zu leis­ten. Kos­ten und Risiko der Zah­lung gehen zu Las­ten des Kun­den.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf der geson­der­ten Ver­ein­ba­rung im Ein­zel­fall.
  6. Schecks und Wech­sel wer­den nicht akzep­tiert.

 

X. MÄNGELRÜGE

  1. Der Kunde obliegt es, erhal­tene Ware inner­halb von drei Arbeits­ta­gen ab Gefahren­über­gang auf die Man­gel­frei­heit zu unter­su­chen.
  2. Zeigt sich ein Man­gel, ist die­ser inner­halb von drei Arbeits­ta­gen ab tat­säch­li­cher Ent­de­ckung zu rügen. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob die­ser im Rah­men der Unter­su­chung nach Ziff. 1 erkannt oder zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ent­deckt wurde.
  3. Etwaig ent­deckte Män­gel sind uns gegen­über zumin­dest in Text­form zu rügen. Die Rüge hat unter Angabe einer detail­lier­ten Schil­de­rung zu erfol­gen, anhand derer die ver­mu­te­ten Ursa­chen sowie die Aus­wir­kun­gen ersicht­lich sind. Auf Ver­lan­gen ist uns geeig­ne­tes Doku­men­ta­ti­ons­ma­te­rial, ins­be­son­dere in Form von Licht­bil­dern, zur Ver­fü­gung zu stel­len.
  4. Kommt der Kunde sei­ner Unter­su­chungs- und Rüge­o­b­lie­gen­heit nicht nach, gilt die Leis­tung als geneh­migt und Gewähr­leis­tungs­rechte ste­hen ihm nicht zu. Dies gilt nicht, sofern wir den Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen hat­ten oder der Aus­schluss mit den Bestim­mun­gen einer Garan­tie unver­ein­bar wäre.
  5. Der Kunde ist ver­pflich­tet, die mit einer schuld­haft vor­ge­nom­me­nen unbe­rech­tig­ten Män­gel­rüge ver­bun­de­nen Kos­ten von uns zu tra­gen.
  6. Die Fris­ten der Ziff. 1 und 2 begin­nen, sofern eine Doku­men­ta­tion von uns geschul­det ist, erst, wenn der Kunde die Doku­men­ta­tion erhal­ten hat.

 

XI. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Im Falle der Schlecht­er­fül­lung von uns, also des Zurück­blei­bens der tat­säch­li­chen Leis­tungs­er­brin­gung hin­ter der ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tung (Man­gel­haf­tig­keit), rich­ten sich die Ansprü­che des Kun­den nach den fol­gen­den Bestim­mun­gen.
  2. Zunächst ist der Kunde nur berech­tigt, von uns inner­halb ange­mes­se­ner Frist Besei­ti­gung der Schlecht­er­fül­lung (Män­gel­be­sei­ti­gung) zu ver­lan­gen. Die Aus­wahl der Art der Män­gel­be­sei­ti­gung, durch wel­che wir die Besei­ti­gung der Schlecht­er­fül­lung erbrin­gen, im Wesent­li­chen Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung, obliegt uns. Zum Zwe­cke der Män­gel­be­sei­ti­gung hat der Kunde uns oder von uns beauf­trag­ten Drit­ten Zugang zur Ware zu gewäh­ren sowie erfor­der­lich wer­dende und gebo­tene Maß­nah­men zu unter­stüt­zen. Erfor­der­li­che Auf­wen­dun­gen der Män­gel­be­sei­ti­gung über­neh­men wir. Mehr­auf­wen­dun­gen, die dadurch ent­ste­hen, dass die Ware an einen ande­ren als den ursprüng­li­chen Bestim­mungs­ort gebracht wird, über­neh­men wir nicht.
  3. Erbringt der Ver­käu­fer die Män­gel­be­sei­ti­gung nicht inner­halb der ange­mes­se­nen Frist oder führt die von uns gewählte Art der Män­gel­be­sei­ti­gung nicht zur Man­gel­frei­heit, ist der Kunde berech­tigt, den Kauf­preis her­ab­zu­set­zen.
  4. Zum Rück­tritt vom Ver­trag ist der Kunde grund­sätz­lich nur berech­tigt
    a. bei Vor­lie­gen einer wesent­li­chen Ver­trags­ver­let­zung und
    b. erst dann, wenn die Män­gel­be­sei­ti­gung nicht inner­halb der ange­mes­se­nen Frist durch­ge­führt wurde oder nicht zur Man­gel­frei­heit führte.
    Lit. b. muss für den Rück­tritt vom Ver­trag nicht erfüllt sein, wenn die Män­gel­be­sei­ti­gung für den Kun­den auf­grund der Umstände des Ein­zel­falls unzu­mut­bar ist oder offen­sicht­lich erfolg­los blei­ben wird.
  5. Zum Rück­tritt vom Ver­trag ist der Kunde auch berech­tigt, wenn der Ver­käu­fer im Falle der Nicht­ein­hal­tung einer als ver­bind­lich ver­ein­bar­ten Lie­fer­frist bzw. eines als ver­bind­lich ver­ein­bar­ten Lie­fer­ter­mins trotz des Set­zens einer wei­te­ren ange­mes­se­nen Frist, die in der Regel nicht gerin­ger als zwei Wochen bemes­sen sein darf, die Leis­tung nicht erbringt.
  6. Der Kunde ist ver­pflich­tet, die Ansprü­che nach Ziff. 2–5 inner­halb ange­mes­se­ner Frist gel­tend zu machen. Er hat den Ver­käu­fer zur Vor­nahme der Hand­lun­gen schrift­lich auf­zu­for­dern.
  7. Bezieht sich die Nicht­leis­tung oder Schlecht­leis­tung nur auf einen Teil der Lie­fe­rung, so gel­ten die Ansprü­che nach Ziff. 2 und 3 nur im Hin­blick auf den­je­ni­gen Teil, der von der Nicht­leis­tung oder Schlecht­leis­tung betrof­fen ist. Der Rück­tritt vom gesam­ten Ver­trag (Ziff. 4 und 5) kann in einem sol­chen Fall nur erklärt wer­den, wenn die Unvoll­stän­dig­keit der Lie­fe­rung oder die nur teil­weise ver­trags­ge­mäße Lie­fe­rung für sich genom­men eine wesent­li­che Ver­trags­ver­let­zung dar­stellt.
  8. Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che – mit Aus­nahme von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen – ver­jäh­ren in Abwei­chung von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB inner­halb von zwölf Mona­ten ab Gefahr­über­gang. Dies gilt nicht bei arg­lis­tig ver­schwie­ge­nen Män­geln oder sons­ti­gen zwin­gen­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen.
  9. Vor­ge­nannte Ansprü­che wegen Schlecht­er­fül­lung, die auf unsach­ge­mäße Hand­ha­bung des Kun­den oder die Miss­ach­tung der Nut­zungs­hin­weise zurück­zu­füh­ren sind, sind aus­ge­schlos­sen.
  10. Für die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz wegen Man­gel­haf­tig­keit gilt XII. Haf­tung.
  11. Unbe­rührt blei­ben die Rege­lun­gen zum Lie­fe­ran­ten­re­gress gem. §§ 445a, 445b BGB.

 

XII. HAFTUNG

  1. Der Ver­käu­fer haf­tet nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen im Falle der schuld­haf­ten Pflicht­ver­let­zung für alle Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit.
  2. Der Ver­käu­fer haf­tet nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen im Falle der schuld­haf­ten Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. Die Haf­tung ist jedoch auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt, wenn der Ver­käu­fer wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten nicht vor­sätz­lich oder grob­fahr­läs­sig ver­letzt. Ver­trags­we­sent­li­che Pflich­ten sind sol­che, die zur Errei­chung des mit dem Ver­trag ver­bun­de­nen Zwecks zwin­gend erfor­der­lich sind und auf deren Ein­hal­tung der Kunde ver­trauen darf.
  3. Der Ver­käu­fer haf­tet für die grob fahr­läs­sige und vor­sätz­li­che Ver­let­zung nicht wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten.
  4. Der Ver­käu­fer haf­tet gemäß den Bestim­mun­gen des anwend­ba­ren Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes.
  5. Im Falle der Ver­ein­ba­rung einer ver­trag­li­chen Garan­tie haf­tet der Ver­käu­fer ent­spre­chend der Garan­tie-Erklä­rung.
  6. Im Übri­gen ist die Haf­tung aus­ge­schlos­sen.
  7. Soweit unsere Haf­tung auf­grund der vor­an­ge­gan­ge­nen Zif­fern beschränkt oder aus­ge­schlos­sen ist, gilt dies auch für die Haf­tung unse­rer gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen, ein­schließ­lich unse­rer Arbeit­neh­mer und Mit­ar­bei­ter.

 

XIII. UNTERSTÜTZUNG IN PRODUKTHAFTUNGSFÄLLEN

  1. Der Kunde wird Pro­dukte im Hin­blick auf sicher­heits­re­le­vante Aspekte nicht ver­än­dern. Er wird ins­be­son­dere vor­han­dene War­nun­gen über Gefah­ren bei unsach­ge­mä­ßem Gebrauch nicht ver­än­dern oder ent­fer­nen. Bei Ver­let­zung die­ser Pflicht stellt der Kunde den Ver­käu­fer im Innen­ver­hält­nis von Pro­dukt­haf­tungs­an­sprü­chen Drit­ter frei, es sei denn, der Kunde ist für den die Haf­tung aus­lö­sen­den Feh­ler nicht ver­ant­wort­lich.
  2. Ist der Ver­käu­fer zur Ein­lei­tung von Maß­nah­men, ins­be­son­dere zur Pro­dukt­war­nung oder zum Pro­dukt­rück­ruf, ver­pflich­tet, so wird der Kunde den Ver­käu­fer mit bes­ten Kräf­ten unter­stüt­zen.
  3. Der Kunde wird den Ver­käu­fer unver­züg­lich in Schrift­form über ihm bekannt­wer­dende Risi­ken infor­mie­ren.

 

XIV. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  1. Die Auf­rech­nung des Kun­den ist nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen zuläs­sig.
  2. Für die Aus­übung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts gilt Ziff. 1 ent­spre­chend.
  3. 1 und 2 gel­ten nicht, sofern dem Kun­den hier­durch die Gel­tend­ma­chung eines Anspruchs ver­wehrt würde, der in einer engen syn­al­lag­ma­ti­schen Ver­knüp­fung mit der von uns gel­tend gemach­ten For­de­rung steht.

 

XV. ABTRETUNGSVERBOT

  1. Der Kunde darf Rechte und Pflich­ten aus die­ser Ver­ein­ba­rung nur nach unse­rer vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung ganz oder teil­weise auf Dritte über­tra­gen.
  2. 1 gilt nicht für die Abtre­tung einer Ent­gelt­for­de­rung im Sinne von § 354a HGB.

 

XVI. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Von uns gelie­ferte Waren blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung sämt­li­cher aus der geschäft­li­chen Bezie­hung her­rüh­ren­der For­de­run­gen unser Eigen­tum (Vor­be­halts­ware). Der Kunde ist berech­tigt, über die Vor­be­halts­ware im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­ver­kehr zu ver­fü­gen. Bei lau­fen­der Rech­nung dient das vor­be­hal­tene Eigen­tum als Siche­rung für die sich zuguns­ten von uns Sal­do­for­de­rung.
  2. Der Kunde ist ver­pflich­tet, die Vor­be­halts­ware auf eigene Kos­ten aus­rei­chend gegen Feuer, Was­ser und Dieb­stahl zu ver­si­chern.
  3. Die Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung der Vor­be­halts­ware durch den Kun­den erfolgt stets für uns. Wird Vor­be­halts­ware mit ande­ren, nicht uns gehö­ren­den Gegen­stän­den zu einer neuen Sache ver­ar­bei­tet, so erwer­ben wir Mit­ei­gen­tum an der neuen Sache. Der Mit­ei­gen­tums­an­teil bemisst sich nach dem Wert der Vor­be­halts­ware im Ver­hält­nis zum Wert der ande­ren ver­ar­bei­te­ten oder umge­bil­de­ten Gegen­stände zum Zeit­punkt der Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung.
  4. Erfolgt durch den Kun­den eine Ver­bin­dung oder Ver­mi­schung der Vor­be­halts­ware zu einer ein­heit­li­chen Sache und ist einer der ande­ren Gegen­stände als Haupt­sa­che anzu­se­hen, so steht uns antei­li­ges Eigen­tum an der ent­ste­hen­den Sache zu. Der Mit­ei­gen­tums­an­teil bemisst sich nach dem Wert der Vor­be­halts­ware im Ver­hält­nis zum Wert der ande­ren ver­bun­de­nen oder ver­misch­ten Gegen­stände zum Zeit­punkt der Ver­bin­dung oder Ver­mi­schung. Der Kunde tritt bereits jetzt die­ses Mit­ei­gen­tum unter Ein­räu­mung von Mit­be­sitz an den Ver­käu­fer ab, wobei der Ver­käu­fer die Abtre­tung bereits jetzt annimmt.
  5. Die aus dem Wei­ter­ver­kauf der Vor­be­halts­ware ent­ste­hen­den For­de­run­gen gegen Dritte tritt der Kunde mit allen Neben­rech­ten ins­ge­samt bzw. in Höhe unse­res etwa­igen Mit­ei­gen­tums­an­teils bereits zum jet­zi­gen Zeit­punkt zur Siche­rung an uns ab. Wir neh­men diese Abtre­tung an. Der Kunde ver­pflich­tet sich, gegen­über sei­nen Abneh­mern das Eigen­tum an den Waren bis zur voll­stän­di­gen Kauf­preis­zah­lung vor­zu­be­hal­ten. Der Kunde ist ermäch­tigt, die sich erge­ben­den Kauf­preis­for­de­run­gen bis zum Wider­ruf oder bis zur Ein­stel­lung der Zah­lung an uns für Rech­nung von uns ein­zu­zie­hen. Der Ver­käu­fer wird die Ein­zie­hungs­er­mäch­ti­gung nur wider­ru­fen, wenn sich der Kunde in Zah­lungs­ver­zug befin­det oder Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens über das Ver­mö­gen des Kun­den gestellt wird. Im Falle des Wider­rufs der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung hat der Kunde uns die zur Ein­zie­hung der For­de­rung not­wen­di­gen Anga­ben unter Vor­lage der ent­spre­chen­den Lie­fer­ver­träge mit sei­nen Abneh­mern, den Rech­nun­gen und einer Über­sicht über die Zah­lun­gen der Abneh­mer an den Kun­den zu über­mit­teln.
  6. Über Zugriffe Drit­ter auf Waren, an denen der Ver­käu­fer Eigen­tum hat, ins­be­son­dere auch Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men in die Vor­be­halts­ware und die For­de­run­gen von uns, hat der Kunde uns unver­züg­lich in Text­form zu unter­rich­ten und die für eine Abwehr erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und Doku­mente zu über­mit­teln.
  7. Soweit der rea­li­sier­bare Wert der uns zuste­hen­den Siche­rungs­rechte alle an uns noch nicht bezahl­ten For­de­run­gen gegen­über dem Kun­den um mehr als zehn Pro­zent über­steigt, ist der Ver­käu­fer auf Ver­lan­gen des Kun­den zur Frei­gabe der Siche­rungs­rechte ver­pflich­tet. Die Aus­wahl der frei­zu­ge­ben­den Siche­rungs­rechte steht uns zu.

 

XVII. STREITBEILEGUNG, ANWENDBARES RECHT

  1. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist das für den Sitz von uns in Reut­lin­gen, Deutsch­land, zustän­dige Gericht.
  2. Der Ver­käu­fer ist dar­über hin­aus berech­tigt, den Kun­den an des­sen all­ge­mei­nen Gerichts­stand zu ver­kla­gen.
  3. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.

 

XVIII. SCHRIFTFORM

Sämt­li­che Ände­run­gen und Ergän­zun­gen die­ser AGB B2B Online-Shop sowie der Ver­zicht auf deren Gel­tung bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch im Hin­blick auf einen mög­li­chen Ver­zicht auf das Schrift­form­erfor­der­nis.

 

XIX. SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollte eine oder meh­rere Bestim­mun­gen oder Teile einer Bestim­mung die­ser AGB B2B Online-Shop unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Gül­tig­keit des Ver­trags im Übri­gen nicht berührt.
  2. Anstelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Rege­lung gilt eine die­ser Rege­lung recht­lich und wirt­schaft­lich mög­lichst nahe­kom­mende gül­tige und wirk­same Rege­lung, die ver­nünf­ti­ger­weise ver­ein­bart wor­den wäre, wenn beim Abschluss die­ses Ver­trags die Unwirk­sam­keit oder Undurch­führ­bar­keit der jewei­li­gen Rege­lung bedacht wor­den wäre.
  3. Die vor­ge­nann­ten Bestim­mun­gen gel­ten ent­spre­chend im Falle einer Rege­lungs­lü­cke.

 

Stand 11/2022