Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB B2B Online-Shop“) der Münzinger + Frieser Holding GmbH, Olgastraße 14–26, 72770 Reutlingen (nachfolgend: „Verkäufer“ bzw. „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte über die Lieferung von Waren an den Kunden, die der Kunde unter Verwendung unseres Online-Shops, abrufbar unter https://www.muenzinger.shop, geschlossen hat.
- Der Anwendungsbereich dieser AGB B2B Online-Shop ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB B2B Online-Shop finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- Diese AGB B2B Online-Shop gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB B2B Online-Shop abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis von oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung des Kunden ausführen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB B2B Online-Shop. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Diese AGB B2B Online-Shop gelten auch für künftige Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Rechte, die dem Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB B2B Online-Shop hinauszustehen, bleiben unberührt.
- Sofern Regelungen dieser AGB B2B mit unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (national) und/oder (international) in Widerspruch stehen, gehen im Zweifel die Bestimmungen dieser AGB B2B vor.
II. REGISTRIERUNG
Der Kunde kann sich freiwillig als Kunde registrieren und durch die Registrierung ein Kundenkonto erstellen. Im Rahmen der Registrierung werden personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Die Datenverarbeitung ist unserer
Datenschutzerklärung für Kunden zu entnehmen. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Kunde unsere AGB B2B Online-Shop Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und die AGB B2B Online-Shop akzeptiert hat.
III. SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES, DATENSCHUTZ
- Der Vertragstext wird bei uns intern gespeichert.
- Der Vertragstext kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr von dem Kunden abgerufen werden. Der Kunde kann die Daten der Bestellung jedoch speichern, indem die auf der letzten Seite der Bestellübersicht zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen seines Internetbrowsers gespeichert und ausgedruckt werden. Darüber hinaus werden die Daten der Bestellung im Kundenkonto des Kunden hinterlegt.
- Alternativ hierzu hat der Kunde die Möglichkeit, die automatisierte Eingangsbestätigung abzuwarten, der Verkäufer unverzüglich nach Abschluss der Bestellung per E‑Mail an die von dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs hinterlegte E‑Mail-Adresse versendet, welche sodann ausgedruckt oder mit dem jeweiligen E‑Mail-Programm des Kunden abgespeichert werden kann. Die Bestellbestätigung enthält auch eine Fassung dieser AGB B2B Online-Shop.
- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten können Sie unserem datenschutzrechtlichen Hinweisblatt für Kunden entnehmen.
IV. VERTRAGSSCHLUSS
- Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
- Folgende technischen Schritte führen zu einer Bestellung:
- Der Kunde kann aus dem Sortiment der Webseite Waren unverbindlich auswählen. Der Kunde kann dabei die Menge der ausgewählten Ware auswählen. Über den Button „Kaufen“ kann der Kunde die ausgewählte Ware in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Sämtliche Preise werden zuzüglich der gesetzlichen USt. ausgewiesen. Dessen Inhalt kann der Kunde jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ ansehen. Im Warenkorb werden dem Kunden auch die Versandkosten angezeigt.
- Der Kunde kann jederzeit einzelne Produkte aus seinem Warenkorb entfernen oder den Warenkorb ganz leeren.
- Im Warenkorb kann der Kunde auch einen Gutschein-Code eingeben.
- Um den Bestellprozess einzuleiten, muss der Button „Weiter zu Kasse“ angeklickt werden.
- Im weiteren Verlauf wird der Kunde aufgefordert, seine personenbezogenen Daten (Anrede, Vor- u. Nachname, Liefer- und Rechnungsadresse, E‑Mail-Adresse etc.) einzugeben. Sofern der Kunde registriert ist, kann er sich anmelden. Der Kunde kann frei entscheiden, ob er ein Kundenkonto anlegen möchte oder nicht.
- Sodann hat der Kunde einen Haken zu setzen, mit dem er bestätigt, dass er die abrufbaren AGB B2B Online-Shop und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und mit der Geltung der AGB B2B Online-Shop einverstanden ist.
- Mit „Weiter“ gelangt der Kunde zur Bestellübersicht. Dort besteht die Möglichkeit, abschließend zu prüfen, was der Kunde bestellen möchte. Änderungen sind durch Löschen oder Ändern der Menge möglich. Falls der Kunde den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann er jederzeit das Browser-Fenster schließen. Diese Vorgänge sind unverbindlich.
- Ferner hat der Kunde die Zahlungsart zu wählen. Er kann zwischen Vorkasse, Rechnung, Mastercard oder Visa wählen.
- Mit dem Absenden einer Bestellung über die Webseite durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
- Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung („Eingangsbestätigung“), in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und welche der Kunde über die Funktion seines E‑Mail-Programmes „Drucken“ ausdrucken kann. In dieser automatischen E‑Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung.
- Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt spätestens mit Erhalt der Ware zustande. Bereits in der Eingangsbestätigung, jedoch spätestens mit Lieferung der Ware, wird der Vertragstext dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E‑Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
- Für den Vertragsschluss steht ausdrücklich die deutsche Sprache zur Verfügung.
V. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG, TEILLIEFERUNG, RECHTSMÄNGEL
- Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere der Bestellbestätigung.
- Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Kunden geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schulden wir nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
- Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von uns geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Kunden nicht unzumutbar belasten.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
VI. LEISTUNGSFRIST, SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT
- Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen und Terminen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
- Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Frist zur Leistungserbringung beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten diesbezüglich nachgekommen ist.
- Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
- Uns steht steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
- Eine vereinbarte Frist bzw. ein vereinbarter Termin zur Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt). Dies gilt nicht, wenn sich aus der vertraglichen Vereinbarung eindeutig ergibt, dass wir die Übernahme eines Beschaffungsrisikos übernommen haben oder ein Fall einer unbeschränkten Gattungsschuld vorliegt. Weiter entfällt unsere Leistungspflicht aufgrund des Selbstbelieferungsvorbehalts nicht, wenn wir im Hinblick auf die im Verhältnis zum Kunden zu erbringende Leistung kein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Lieferanten abgeschlossen haben oder die Nichterfüllung dieses kongruenten Deckungsgeschäfts selbst schuldhaft herbeigeführt haben. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich informieren, sofern die Leistung des kongruenten Deckungsgeschäfts nicht verfügbar sein sollte.
- Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse wie Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Kunde als auch der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an den Verkäufer auswirken.
- Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach XII. Haftung.
VII. GEFAHRÜBERGANG
- Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Kunden über, wenn die Ware dem Kunden an unserem Geschäftssitz zur Verfügung gestellt wird (Incoterms 2020 EXW Reutlingen).
- Nimmt der Kunde die zur Auslieferung bereit erklärte Ware am Auslieferungszeitpunkt nicht ab, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs zum Auslieferungszeitpunkt auf den Kunden über; wir werden jedoch auf Wunsch und Kosten des Kunden diejenigen Versicherungen bewirken, die dieser verlangt.
VIII. ANNAHMEVERZUG, VERZÖGERUNGSSCHADEN
- Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab oder gerät er auf andere Weise in Annahmeverzug, so schuldet er der Verkäufer pro angefangenen Arbeitstag einen Betrag in Höhe von 0,1 % des betroffenen Auftragswertes, insgesamt jedoch maximal 5 % des betroffenen Auftragswertes.
- Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens, der Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
IX. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer und Ex Works (Incoterms 2020 EXW Reutlingen).
- Sämtliche etwa anfallenden sonstigen Kosten, insbesondere für die Abwicklung von Zahlung, Transport/Fracht, Ein- und Ausfuhrzölle, Gebühren, trägt der Kunde.
- Dem Kunden steht als Zahlungsmöglichkeiten auf Rechnung, Vorkasse, per PayPal oder Kreditkarte (Mastercard, VISA) zur Verfügung.
- Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrenübergang rein netto fällig zur Zahlung. Zahlungen sind am Sitz des Verkäufers in Reutlingen, zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
- Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
X. MÄNGELRÜGE
- Der Kunde obliegt es, erhaltene Ware innerhalb von drei Arbeitstagen ab Gefahrenübergang auf die Mangelfreiheit zu untersuchen.
- Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb von drei Arbeitstagen ab tatsächlicher Entdeckung zu rügen. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser im Rahmen der Untersuchung nach Ziff. 1 erkannt oder zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt wurde.
- Etwaig entdeckte Mängel sind uns gegenüber zumindest in Textform zu rügen. Die Rüge hat unter Angabe einer detaillierten Schilderung zu erfolgen, anhand derer die vermuteten Ursachen sowie die Auswirkungen ersichtlich sind. Auf Verlangen ist uns geeignetes Dokumentationsmaterial, insbesondere in Form von Lichtbildern, zur Verfügung zu stellen.
- Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte stehen ihm nicht zu. Dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen hatten oder der Ausschluss mit den Bestimmungen einer Garantie unvereinbar wäre.
- Der Kunde ist verpflichtet, die mit einer schuldhaft vorgenommenen unberechtigten Mängelrüge verbundenen Kosten von uns zu tragen.
- Die Fristen der Ziff. 1 und 2 beginnen, sofern eine Dokumentation von uns geschuldet ist, erst, wenn der Kunde die Dokumentation erhalten hat.
XI. GEWÄHRLEISTUNG
- Im Falle der Schlechterfüllung von uns, also des Zurückbleibens der tatsächlichen Leistungserbringung hinter der vertraglich geschuldeten Leistung (Mangelhaftigkeit), richten sich die Ansprüche des Kunden nach den folgenden Bestimmungen.
- Zunächst ist der Kunde nur berechtigt, von uns innerhalb angemessener Frist Beseitigung der Schlechterfüllung (Mängelbeseitigung) zu verlangen. Die Auswahl der Art der Mängelbeseitigung, durch welche wir die Beseitigung der Schlechterfüllung erbringen, im Wesentlichen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, obliegt uns. Zum Zwecke der Mängelbeseitigung hat der Kunde uns oder von uns beauftragten Dritten Zugang zur Ware zu gewähren sowie erforderlich werdende und gebotene Maßnahmen zu unterstützen. Erforderliche Aufwendungen der Mängelbeseitigung übernehmen wir. Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen als den ursprünglichen Bestimmungsort gebracht wird, übernehmen wir nicht.
- Erbringt der Verkäufer die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der angemessenen Frist oder führt die von uns gewählte Art der Mängelbeseitigung nicht zur Mangelfreiheit, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen.
- Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde grundsätzlich nur berechtigt
a. bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung und
b. erst dann, wenn die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der angemessenen Frist durchgeführt wurde oder nicht zur Mangelfreiheit führte.
Lit. b. muss für den Rücktritt vom Vertrag nicht erfüllt sein, wenn die Mängelbeseitigung für den Kunden aufgrund der Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist oder offensichtlich erfolglos bleiben wird. - Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde auch berechtigt, wenn der Verkäufer im Falle der Nichteinhaltung einer als verbindlich vereinbarten Lieferfrist bzw. eines als verbindlich vereinbarten Liefertermins trotz des Setzens einer weiteren angemessenen Frist, die in der Regel nicht geringer als zwei Wochen bemessen sein darf, die Leistung nicht erbringt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ansprüche nach Ziff. 2–5 innerhalb angemessener Frist geltend zu machen. Er hat den Verkäufer zur Vornahme der Handlungen schriftlich aufzufordern.
- Bezieht sich die Nichtleistung oder Schlechtleistung nur auf einen Teil der Lieferung, so gelten die Ansprüche nach Ziff. 2 und 3 nur im Hinblick auf denjenigen Teil, der von der Nichtleistung oder Schlechtleistung betroffen ist. Der Rücktritt vom gesamten Vertrag (Ziff. 4 und 5) kann in einem solchen Fall nur erklärt werden, wenn die Unvollständigkeit der Lieferung oder die nur teilweise vertragsgemäße Lieferung für sich genommen eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
- Gewährleistungsansprüche – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
- Vorgenannte Ansprüche wegen Schlechterfüllung, die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden oder die Missachtung der Nutzungshinweise zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
- Für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit gilt XII. Haftung.
- Unberührt bleiben die Regelungen zum Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b BGB.
XII. HAFTUNG
- Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn der Verkäufer wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
- Der Verkäufer haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
- Der Verkäufer haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
- Im Falle der Vereinbarung einer vertraglichen Garantie haftet der Verkäufer entsprechend der Garantie-Erklärung.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
XIII. UNTERSTÜTZUNG IN PRODUKTHAFTUNGSFÄLLEN
- Der Kunde wird Produkte im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte nicht verändern. Er wird insbesondere vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde den Verkäufer im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.
- Ist der Verkäufer zur Einleitung von Maßnahmen, insbesondere zur Produktwarnung oder zum Produktrückruf, verpflichtet, so wird der Kunde den Verkäufer mit besten Kräften unterstützen.
- Der Kunde wird den Verkäufer unverzüglich in Schriftform über ihm bekanntwerdende Risiken informieren.
XIV. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
- Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.
- 1 und 2 gelten nicht, sofern dem Kunden hierdurch die Geltendmachung eines Anspruchs verwehrt würde, der in einer engen synallagmatischen Verknüpfung mit der von uns geltend gemachten Forderung steht.
XV. ABTRETUNGSVERBOT
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
- 1 gilt nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.
XVI. EIGENTUMSVORBEHALT
- Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der geschäftlichen Beziehung herrührender Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die sich zugunsten von uns Saldoforderung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wird Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.
- Erfolgt durch den Kunden eine Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu einer einheitlichen Sache und ist einer der anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so steht uns anteiliges Eigentum an der entstehenden Sache zu. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Der Kunde tritt bereits jetzt dieses Miteigentum unter Einräumung von Mitbesitz an den Verkäufer ab, wobei der Verkäufer die Abtretung bereits jetzt annimmt.
- Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde mit allen Nebenrechten insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Der Kunde ist ermächtigt, die sich ergebenden Kaufpreisforderungen bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung der Zahlung an uns für Rechnung von uns einzuziehen. Der Verkäufer wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung hat der Kunde uns die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben unter Vorlage der entsprechenden Lieferverträge mit seinen Abnehmern, den Rechnungen und einer Übersicht über die Zahlungen der Abnehmer an den Kunden zu übermitteln.
- Über Zugriffe Dritter auf Waren, an denen der Verkäufer Eigentum hat, insbesondere auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware und die Forderungen von uns, hat der Kunde uns unverzüglich in Textform zu unterrichten und die für eine Abwehr erforderlichen Informationen und Dokumente zu übermitteln.
- Soweit der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte alle an uns noch nicht bezahlten Forderungen gegenüber dem Kunden um mehr als zehn Prozent übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Sicherungsrechte verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte steht uns zu.
XVII. STREITBEILEGUNG, ANWENDBARES RECHT
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz von uns in Reutlingen, Deutschland, zuständige Gericht.
- Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XVIII. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB B2B Online-Shop sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
XIX. SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung dieser AGB B2B Online-Shop unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung, die vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht worden wäre.
- Die vorgenannten Bestimmungen gelten entsprechend im Falle einer Regelungslücke.
Stand 11/2022